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CE-Pflichten sind kein Formalakt
CE-Kennzeichnung ist eine rechtliche Verpflichtung – keine reine Dokumentationsaufgabe. Fehlerhafte oder unvollständige Konformitätsbewertungen können erhebliche Haftungsrisiken und behördliche Maßnahmen nach sich ziehen
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Haftungsrisiken für Geschäftsführer
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Behördenprüfungen
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Betriebsstilllegung
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Umbauten ohne Neubewertung
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Maschinenverordnung 2023/1230
Leistungsumfang CE-Zertifizierung
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Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100
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Konformitätsbewertung
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Technische Dokumentation
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Prüfung Bestandsmaschinen
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Unterstützung bei Behörden
So läuft eine CE-Prüfung ab
1. Erstgespräch
2. Analyse der Maschine
3. Dokumentationsprüfung und Bestandsaufnahme
4. Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100
5. Maßnahmenempfehlung
6. Abschlussbericht
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt schrittweise die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre bestehenden Prozesse und technischen Unterlagen den neuen Anforderungen entsprechen
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Übergangsfristen
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Unterschiede zur MRL 2006/42/EG
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Handlungsbedarf und Änderungen zur MRL
Für wen ist eine CE-Prüfung erforderlich?
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Maschinenhersteller
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Anlagenbauer
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Betreiber
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Investoren (Technical Due Diligence)
Sie sind unsicher, ob für Ihre Maschine Handlungsbedarf besteht? Beschreiben Sie Ihre Anlage – wir prüfen den konkreten CE-Status.
Industriestrasse 56 | FL-9491 Ruggell
matthias(at)berchtold-zt.li | 00423 798 0591
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