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Industriegetriebe

CE-Zertifizierung für Maschinen und Anlagen

Rechtssichere Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Für Liechtenstein, Vorarlberg und die Ostschweiz.

CE-Pflichten sind kein Formalakt

CE-Kennzeichnung ist eine rechtliche Verpflichtung – keine reine Dokumentationsaufgabe. Fehlerhafte oder unvollständige Konformitätsbewertungen können erhebliche Haftungsrisiken und behördliche Maßnahmen nach sich ziehen
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer
  • Behördenprüfungen
  • Betriebsstilllegung
  • Umbauten ohne Neubewertung
  • Maschinenverordnung 2023/1230

Leistungsumfang CE-Zertifizierung

  • Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100
  • Konformitätsbewertung
  • Technische Dokumentation
  • Prüfung Bestandsmaschinen
  • Unterstützung bei Behörden

So läuft eine CE-Prüfung ab

1. Erstgespräch
2. Analyse der Maschine
3. Dokumentationsprüfung und Bestandsaufnahme
4. Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100
5. Maßnahmenempfehlung
6. Abschlussbericht

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt schrittweise die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre bestehenden Prozesse und technischen Unterlagen den neuen Anforderungen entsprechen
  • Übergangsfristen
  • Unterschiede zur MRL 2006/42/EG
  • Handlungsbedarf und Änderungen zur MRL
Für wen ist eine CE-Prüfung erforderlich?
 
  • Maschinenhersteller
  • Anlagenbauer
  • Betreiber
  • Investoren (Technical Due Diligence)
Sie sind unsicher, ob für Ihre Maschine Handlungsbedarf besteht? Beschreiben Sie Ihre Anlage – wir prüfen den konkreten CE-Status.

Industriestrasse 56 | FL-9491 Ruggell
matthias(at)berchtold-zt.li | 00423 798 0591

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